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Taxirechner

Willkommen auf den Presseseiten

Journalisten finden hier Pressemeldungen, Fotos, Hintergrundmaterial und Zahlen zur TAXI RUF Köln eG. Weitergehende Fragen zum Kölner Taxigewerbe beantworten Ihnen darüber hinaus gern unsere Ansprechpartner.


Aktuelles

Hier finden Sie die aktuellsten Meldungen:

Mitglied der Taxi Ruf Köln e.G. erwirkt deutschlandweite Verbotsverfügung gegen Uber

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir teilen mit, dass eines unserer Mitgliedsunternehmen gegen UBER vor dem Landgericht Köln eine bundesweit gültige einstweilige Verfügung erwirkt hat, nach deren Inhalt über die UBER X – App keine Vermittlung von Fahraufträgen mehr stattfinden darf, soweit die Beförderungen entgeltlich erfolgen und teurer sind als die Betriebskosten der jeweiligen Fahrt. Hintergrund der Verfügung ist, dass die UBER X – App nach Bewertung der zuständigen Kammer wettbewerbswidrig ist, weil Aufträge direkt durch den (Mietwagen-)Fahrer angenommen werden können.

Das bedeutet mit anderen Worten, dass die APP UBER X deutschlandweit nicht mehr eingesetzt werden darf und jede von UBER trotzdem vermittelte Fahrt einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln darstellt, der einen Bestrafungsantrag zur Folge haben kann.

Zudem informieren wir Sie darüber, dass UBER die erste Zustellung bei deren europäischem Sitz in Amsterdam, Niederlande, mit der Begründung verweigert hat, dass der Verfügung keine Übersetzung in die niederländische (!) Sprache beigefügt war, obwohl UBER in jedem Land, wo es aktiv ist, eine in der entsprechenden Landessprache gehaltene Homepage betreibt – natürlich auch in Deutschland.

Die Verfügung wurde für unser Mitgliedsunternehmen von der Kanzlei Arnold, Baller & Mathias, Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias (berater-in-rechtsfragen.de), erwirkt.

Mit freundlichen Grüßen
TAXI RUF Köln
Wirtschaftliche Vereinigung
Kölner Taxiunternehmer eG

Aleksandar Dragicevic
Vorstand

Erwirkung weiterer Einstweiliger Verfügungen

Erwirkung weiterer Einstweiliger Verfügungen vor dem Landgericht Köln gegen mytaxi und die Lufthansa-Tochter Miles and More GmbH:

Gemeinsam sind wir stark!

TAXI RUF Köln eG hat mit Hilfe unserer Anwälte Arnold, Baller & Mathias (www.berater-inrechtsfragen.de) nach dem erfolgreichen Vorgehen gegen die 50%-ige Rabattaktion (unsere Presseerklärung vom 01.04.2016) und gegen die „15 € Freifahrtscheinaktion“ (unsere Presseerklärungvom 16.08.2017) weitere Einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Köln gegen mytaxi erwirken können.

Danach ist es mytaxi und in diesem Zusammenhang auch der Lufthansa-Tochter Miles and More, gegen die ebenfalls eine Verfügung erging, unter Androhung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft ab sofort verboten, bei bargeldloser Zahlung von Fahrten sog. Prämien- bzw. Bonusmeilen gutzuschreiben. Mytaxi ist es darüber hinaus verboten, Bonusmeilen für am Flughafen KölnBonn beginnende Taxifahrten zu verteilen.

Eine weitere Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln wurde gegen mytaxi wegen sog. „Kennenlern-Gutscheine“ erwirkt. Danach ist es mytaxi in Köln ab sofort unter Androhung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft (auch) verboten, derartige Gutscheine zu verteilen. Die Begründung schließt an die wegen der obigen Rabattaktionen bereits bekannte Argumentation an, wonach mytaxi als Normadressat der Tarifbindung keine Gutscheine verteilen darf.

Schließlich ist von uns auch noch eine Einstweilige Verfügung erwirkt worden, nach deren Inhalt es mytaxi jetzt ebenfalls verboten ist, in unserer Stadt Köln ausgebrachte Beförderungsanfragen von Kunden einfach an auswärtige Taxifahrer weiter zu geben. Dieses Handeln von mytaxi birgt übrigens die Gefahr in sich, dass Fahrten von Taxifahrern durchgeführt werden, die einer viel höheren als der Kölner Taxitarifordnung unterliegen. Das würde für den Kunden, der das im Zweifel nicht weiß, einen monetären Schaden bedeuten, ohne dass er das überhaupt merkt. Seinen völlig berechtigten Unmut ließe der Kunde aber an uns und den Kölner Taxifahrern aus, obwohl diese damit rein gar nichts zu tun haben. Von dem zu hohen Entgelt kassiert mytaxi dann seine – folgerichtig ebenfalls zu hohe – prozentuale Provision und partizipiert auf diese Weise auch noch selbst an den Beträgen, die der Kunde zu Unrecht zu viel bezahlt hat.

Einmal mehr danken wir dem uns betreuenden Anwalt, Herrn Dr. Carsten Mathias, der alle oben erwähnten Einstweiligen Verfügungen für uns erwirkt hat, für seine gute Arbeit in unserem und im Sinne unserer Genossen.

Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen mytaxi wegen 15 €-Freifahrtscheinaktion

TAXI RUF Köln eG hat gegen mytaxi wegen der 15 €-Freifahrtscheinaktion vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Nach dieser Verfügung hat es mytaxi unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft ab sofort zu unterlassen, bei in Köln beginnenden Fahrten einen Zuschuss von 15 € auf den Fahrpreis gemäß den Bedingungen der Aktion zu gewähren.

Unser besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang der Kanzlei Arnold, Baller & Mathias (www.berater-in-rechtsfragen.de) und insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias, der in unserem Namen die Verfügung erwirken konnte. Das war ihm auch bereits bei der 50%-Rabattaktion gelungen. Die Verfügung befindet sich gerade in der Zustellung.

Es ist offen, ob mytaxi Rechtsmittel dagegen einlegen wird.

TAXI RUF Köln: Mit De-Touro im Auftrag der Krankenkassen

Kooperationsvertrag mit HMM Deutschland geschlossen

Moers, 01.06.2016. Mit der TAXI RUF Köln eG hat die erste Taxizentrale einen Kooperationsvertrag für die Nutzung von De-Touro abgeschlossen. Dadurch profitieren die rund 800 angeschlossenen Taxiunternehmer mit ca. 1.100 Fahrzeugen von der einfachen und lukrativen Vermittlung von Krankenfahrten per App – und das zu Vertragskonditionen.

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Landgericht Köln: mytaxi scheitert mit Berufung in Sachen Rabattaktion

Kölner Taxi Ruf eG erneut vor Gericht erfolgreich

Einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln bestätigt

Köln, 01.04.2016. Das Landgericht Köln bestätigt die Einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts der Domstadt gegen die 50prozentige Rabattaktion von mytaxi. Eine Berufung der Daimler-Tochter „intelligent Apps GmbH“ lehnt das Landgericht ab. Der Richterspruch ist den streitenden Parteien vergangene Woche zugestellt worden. Den Stopp der Rabattaktion hat die Kölner Taxi Ruf eG erwirkt.

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Neue Webseite

Unsere neue Webseite geht online – mit vielen neuen Funktionen. Vollständig optimiert für Tablet und Smartphones.

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Weihnachtsmarkt 2015

Auch dieses Jahr hat der TAXI Ruf Köln wieder einen Stand auf einem der Kölner Weihnachtsmärkte.

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Weihnachtsmarkt 2014

Auch dieses Jahr hat der TAXI Ruf Köln wieder einen Stand auf einem der Kölner Weihnachtsmärkte.

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Taximesse 2014

Der Stand der TAXI RUF Köln eG auf der Europäischen Taximesse Köln am 07. + 08.11.2014 Halle 4.1 Stand C4.

Weihnachtsmarkt 2013

Auch dieses Jahr hat der TAXI Ruf Köln wieder einen Stand auf einem der Kölner Weihnachtsmärkte. Dieses Jahr befindet er sich bis zum 23.12.2013 auf dem Rudolfplatz ( Seite Mc Donalds ).

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