Mitglied der Taxi Ruf Köln e.G. erwirkt deutschlandweite Verbotsverfügung gegen Uber
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir teilen mit, dass eines unserer Mitgliedsunternehmen gegen UBER vor dem Landgericht Köln eine bundesweit gültige einstweilige Verfügung erwirkt hat, nach deren Inhalt über die UBER X – App keine Vermittlung von Fahraufträgen mehr stattfinden darf, soweit die Beförderungen entgeltlich erfolgen und teurer sind als die Betriebskosten der jeweiligen Fahrt. Hintergrund der Verfügung ist, dass die UBER X – App nach Bewertung der zuständigen Kammer wettbewerbswidrig ist, weil Aufträge direkt durch den (Mietwagen-)Fahrer angenommen werden können.
Das bedeutet mit anderen Worten, dass die APP UBER X deutschlandweit nicht mehr eingesetzt werden darf und jede von UBER trotzdem vermittelte Fahrt einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln darstellt, der einen Bestrafungsantrag zur Folge haben kann.
Zudem informieren wir Sie darüber, dass UBER die erste Zustellung bei deren europäischem Sitz in Amsterdam, Niederlande, mit der Begründung verweigert hat, dass der Verfügung keine Übersetzung in die niederländische (!) Sprache beigefügt war, obwohl UBER in jedem Land, wo es aktiv ist, eine in der entsprechenden Landessprache gehaltene Homepage betreibt – natürlich auch in Deutschland.
Die Verfügung wurde für unser Mitgliedsunternehmen von der Kanzlei Arnold, Baller & Mathias, Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias (berater-in-rechtsfragen.de), erwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
TAXI RUF Köln
Wirtschaftliche Vereinigung
Kölner Taxiunternehmer eG
Aleksandar Dragicevic
Vorstand